Entgelttransparenzgesetz

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SAP hat mit Hinweis #2547454 erste Informationen zum Entgelttransparenzgesetz veröffentlicht.

Das Gesetz hat 3 Kernpunkte:

  1. Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte
    Hiernach hat eine beschäftigte Person ein Auskunftsrecht über die Höhe des durchschnittlichen
    Bruttoentgeltes von Beschäftigten des anderen Geschlechts, die eine Vergleichstätigkeit ausüben.
    Zusätzlich kann sie die durchschnittliche Höhe von bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen
    erfragen.
  2. Prüfverfahren zur Einhaltung der Entgeltgleichheit
    Das Prüfverfahren zur Einhaltung der Entgeltgleichheit ist eine Kann-Regelung. Der Arbeitgeber ist
    dabei frei in der Wahl von Analysemethoden und Arbeitsbewertungsverfahren. Die meisten
    Unternehmen erstellen bereits Berichte dieser Art, z.B. im Rahmen des Sozialberichtes.
  3. Berichtspflicht
    In dem Bericht müssen die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
    und deren Wirkungen erläutert und die Bemühungen um die Herstellung von Entgeltgleichheit für
    Frauen und Männer aufgezeigt werden. Der Bericht ist dem Lagebericht beizufügen.

SAP wird zu Punkt 1 im ersten Halbjahr 2018 einen eigenen Report entwickeln, zu den anderen beiden Punkten ist keine Standardfunktionalität geplant.