Energiepreispauschale (EPP)

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Um die Energiepreispauschale (EPP) in der SAP HR Abrechnung komplett abbilden zu können, sind einige Dinge zu beachten, die terminlich kurzfristig anzugehen sind.
Zentraler Auslieferungshinweis ist der #3200909, der einiges an manuellen Aktivitäten erfordert. Er enthält einige Attachments, u.a. auch ein ausführlicher FAQ.

Im Kern dreht sich alles um 3 Lohnarten (Muster M943 bis M945), die wie folgt relevant sind:

  • M943 ist in der Augustabrechnung im Infotyp 15 mit Betrag 300.- zu erfassen. Diese wird innerhalb der Abrechnung in die technische Lohnart /46B geschrieben und löst die Kennzahl 35 in der Lohnsteueranmeldung aus, die den abziehbaren Anteil der EPP ausweist.
  • M944 bzw. M945 (für Minijobbler) ist in der Septemberabrechnung im Infotyp 15 mit Betrag 300.- zu erfassen. Dies sind die eigentlichen Auszahlungslohnarten für die Mitarbeiter und werden innerhalb der Abrechnung in die /46C bzw. /46D geschrieben.

Ein paar Praxistipps dazu:

  • Der Hinweis ist per SNOTE einzubauen, er führt automatisch zu den manuell zu erledigenden Arbeiten, u.a. ist ein BC-Set einzuspielen.
  • Entgegen der SAP Auslieferung sollten die Lohnarten in Tabelle T511 in Verbindung mit T510K als indirekt mit 300.- bewertet angelegt werden. Dies reduziert Eingabefehler.
  • Die Massenerfassung lässt sich problemlos über die Transaktion PA70 (Schnellerfassung) erledigen. Da man dort die Selektion auch über eine ad-hoc-Query erreichen kann, ist eine passende Auswahl der relevanten Mitarbeiter einfach machbar. Es ist darauf zu achten, dass diese mit dem Stichtag 1.9.2022 erfolgt.
  • Da der Einbehalt (in 08.2022) und die tatsächliche Auszahlung (in 09.2022) im Fokus einer späteren Lohnsteueraussenprüfung sein könnten, ist auf eine nachvollziehbare Dokumentation zu achten. Hierzu beitragen kann ein eigenes Sachkonto, was die Beträge der /46B bis /46D aufnimmt – SAP stellt dazu im genannten Hinweis ein Mustercustomizing vor.
  • Der Einbehalt und die tatsächliche Auszahlung werden sich nur im Idealfall auf null saldieren. Es reicht bereits ein Neueintritt zum 1.9.2022, der zum Zeitpunkt der Augustabrechnung nicht bekannt war und folglich nicht in Kennzahl 35 enthalten ist. Vice versa könnte es unberücksichtigte Austritte zum 31.8. geben. Ein hierfür notwendiger Prüf- und Dokumentationsprozess sollte bedacht werden.
  • In dem SAP FAQ ist das Vorgehen für eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung 08.2022 beschrieben.
  • Neben der in dem Hinweis aufgeführten Aktualisierung der Lohnsteuerbescheinigung ist noch zusätzlich der Entgeltnachweis (Details siehe #3210298) sowie ggf. das Lohnkontoformular (siehe #3210325) anzupassen. Zudem muss ein neues ELSTER_EXT Paket auf dem BusinessConnector (#2939891) eingespielt werden, um die Lohnsteueranmeldung übertragen zu können. Bei Einsatz der CPI erledigt das SAP laut Planung Ende Juli/Anfang August ohne weiteres zutun.