Freigabe Pfändungsnettomethode mit Fiktivrechnung

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Ebenfalls per Mai-Supportpackage ist von SAP nun die Pfändungsnettomethode mit Fiktivrechnungen per #2307354 freigegeben worden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
vom 17.4.2013  (Az.: 10 AZR 59/12) hat der Drittschuldner bei Anwendung der Nettomethode neben der Berechnung der auf das Gesamtbruttoeinkommen abzuführenden Steuern
und Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich die Abgaben zu ermitteln, die auf das nach Abzug der unpfändbaren Bezüge verbleibende Bruttoeinkommen abzuführen wären.
Um diese Anforderung abzudecken, sind in der Abrechnung im SAP-System neue Fiktivabrechnungen (Fiktivläufe) erforderlich. Neben dem Einbau der relevanten Fiktivläufe muß die Funktionalität gezielt per V_T596D aktiviert werden.