Auch in der Personalabrechnung gibt es aufgrund der MwSt-Absenkung vom 1.7. – 31.12.2020 etwas zu tun – wenn auch im Vergleich zu anderen SAP Modulen recht wenig (vgl. dazu auch #2934984).
- Für die Pfändung müssen der erhöhte (vormals 19%, nun 16%) und der ermäßigte (7%, nun 5%) Steuersatz hinterlegt werden. Beide stehen in T511K in PFMS1 bzw. PFMS2. Hinweis #2942715 erläutert dies.
- Sollte es Lohnarten geben, die mit einem MwSt-Kennzeichen ins FI gebucht werden – das beträfe insbesondere Sachbezüge – sind diesen für den Zeitraum neue symbolische Konten zuzuordnen. Im FI müssen neue Sachkonten mit den jeweils abgesenkten Steuerprozentsätzen angelegt und diese dann den neuen symbolischen Konten zugeordnet sein. Wichtig: Es darf aufgrund von Rückrechnungen dies nicht über eine einfache Umschlüsselung des Sachkontos im FI umgesetzt werden.
- Für die Reisekostenabrechnung (auch wenn diese überwiegend FI zugehörend ist) ist darauf zu achten, dass sämtliche Reisespesearten den abgesenkten Vorsteuerkennzeichen zugeordnet sind. Dies geschieht über T706B1.