MwSt-Absenkung: Was ist in der Abrechnung zu tun?

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Auch in der Personalabrechnung gibt es aufgrund der MwSt-Absenkung vom 1.7. – 31.12.2020 etwas zu tun – wenn auch im Vergleich zu anderen SAP Modulen recht wenig (vgl. dazu auch #2934984).

  1. Für die Pfändung müssen der erhöhte (vormals 19%, nun 16%) und der ermäßigte (7%, nun 5%) Steuersatz hinterlegt werden. Beide stehen in T511K in PFMS1 bzw. PFMS2. Hinweis #2942715 erläutert dies.
  2. Sollte es Lohnarten geben, die mit einem MwSt-Kennzeichen ins FI gebucht werden – das beträfe insbesondere Sachbezüge – sind diesen für den Zeitraum neue symbolische Konten zuzuordnen. Im FI müssen neue Sachkonten mit den jeweils abgesenkten Steuerprozentsätzen angelegt und diese dann den neuen symbolischen Konten zugeordnet sein. Wichtig: Es darf aufgrund von Rückrechnungen dies nicht über eine einfache Umschlüsselung des Sachkontos im FI umgesetzt werden.
  3. Für die Reisekostenabrechnung (auch wenn diese überwiegend FI zugehörend ist) ist darauf zu achten, dass sämtliche Reisespesearten den abgesenkten Vorsteuerkennzeichen zugeordnet sind. Dies geschieht über T706B1.