Neue Hinweismeldung „Untermonatiger Aus-/Wiedereintritt mit SV-pfl./ST-fr. Lohn (HRPAYDEST355)“ im RPCALCD0 ab 01.2020

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Im Abrechnungsprotokoll kann ab 01.2020 folgende neue Hinweismeldung erscheinen:

Update (20.12.2019): SAP hat per Hinweis #2875121 (Auslieferung mit Januar HRSP) die Ausgabe wieder deaktiviert.

Dies ist eine direkte Folge der durch SAP Hinweis #2857881 aktivierte neue anteilige SV-Berechnung für die Lohnsteuerbescheinigung.

Dahinter steckt eine relativ komplizierte Logik, die ausführlich an der o.g. Hinweismeldung hinterlegt ist. Im Kern geht es um folgendes (Auszug aus der SAP Dokumentation):

Die SV-Beiträge werden für die Lohnsteuerbescheinigung anteilig dem steuerpflichtigen zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt ausgewiesen. Betrachtet werden dabei die Lohnarten kumuliert auf den betroffenen Bescheinigungszeitraum.

Verarbeitet werden die folgenden Lohnarten:

o   KV: /264, /26G, /26L, /26S, /26T

o   PV: /26H, /26M, /26V

o   AV: /26J

o   RV: /267, /268, /269, /26R

Diese werden entsprechend der Anteile /2LA (KV), /2LB (PV), /2LC (AV) bzw. /2LD (RV) multipliziert und mit dem neuen Betrag überschrieben.

Die Anteile berechnen sich aus dem Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Bescheinigungszeitraums. Der gesamte Arbeitslohn wird in der Summenlohnart /2L0 (Ges. Lohn im BZrm) widergespiegelt. Der steuerpflichtige Arbeitslohn wird in der Summenlohnart /2L1 (Stpfl. Lohn im BZrm) widergespiegelt.

Falls notwendig, gibt es folgende Korrekturmöglichkeit: Die Anteile können über die Musterlohnarten M2LE (KV), M2LF (PV), M2LG (AV) bzw. M2LH (RV), welche in die technischen Lohnarten /2LE (KV), /2LF (PV), /2LG (AV) bzw. /2LH (RV) abgeleitet werden, über den Infotyp „Ergänzende Zahlung“ (IT0015) übersteuert werden. Die abgeleiteten Lohnarten übersteuern die Anteile in der Abrechnungsperiode für den Bescheinigungszeitraum, in dem die Lohnarten im IT0015 aufgegeben sind. Ein negativer Betrag wird in der Logik der Abrechnung als ein Anteil von gewertet.