Veränderungen aufgrund SAP HCM-Systemprüfung 2021

by

SAP HCM wurde in 2021 wieder einer Systemuntersuchung unterzogen. Dabei erfolgt u.a. ein Abgleich von SV-Spitzenverbandsvorgaben, die Softwarehersteller in Form eines Pflichtenhefts zu erfüllen haben.

Die Ergebnisse hieraus führen zu folgenden Änderungen:

Teil 1 (#3104686 im Jahreswechsel enthalten): Manuelle Vorgabe von Störfall-Entgelten über Infotyp 0124 muss zugehörige DEÜV-Meldung mit Abgabegrund 55 (Nicht vereinbarungsgemäß verwendetes Wertguthaben) unterbinden. Die Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld für Werkstudentinnen mit eigener Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird nun über den EEL-Report erstellt.

Teil 2 (#3123599): Keine Rundungsdifferenzen mehr bei der Berechnung des PV-Beitragszuschlags für kinderlose Versorgungsbezieher. Bei Versorgungsbeziehern mit KVdR-Beitrag (PV-Schlüssel 9 in Infotyp 0013) und PV-Beitragszuschlag wird ab 01.2022 eine abweichende Berechnung eingeführt, die Centdifferenzen ausschliesst.

Teil 3 (#3132357): Automatische Stornierung von DEÜV-Meldungen bei Mitgliedsbestätigungen mit abweichendem Datum. Bei der Verarbeitung einer DEÜV-Rückmeldung mit Baustein DBMB (Mitgliedsbestätigung) mit gefülltem Beginn der Mitgliedschaft prüft der Report DEÜV-Eingangsmeldungen verarbeiten (RPCDRVD0), ob eine DEÜV-Anmeldung wegen Kassenwechsels (Grund 31/11) zu einem früheren Datum als dem angegebenen Beginndatum vorliegt. Falls ja wird ein Eintrag in Tabelle T599U geschrieben, der beim nächsten Lauf des Reports DEÜV-Meldungen erstellen (RPCD3VD0) zur Stornierung dieser Kassenwechsel-Meldungen führt.

Sinn und Unsinn dieser verschärften Vorgaben liegen im Auge des Betrachters. SAP selber führt an einer Stelle folgendes an: Das Vertrauen auf die Richtigstellung des Sachverhalts durch den Sachbearbeiter ist nach dem Wortlaut des Pflichtenhefts nicht zulässig. Die Frage nach dem Sinn dieser Vorgehensweise blieb unbeantwortet.