Vorankündigung Jahreswechsel 2024-25

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SAP hat nun den Hinweis #3522077 mit der Vorankündigung des Jahreswechsels 2024-25 veröffentlicht, deren Inhalte in den HRSPs D9 (6.08), L1 (6.04) und O5 (6.00) ausgeliefert werden. Sie ist laut Schedule für den 5. Dezember 2024 vorgesehen, aber SAP scheint sich diesmal nicht ganz sicher zu sein, denn „Voraussetzung für die Einhaltung dieses Termins ist ein rechtzeitiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich der Durchführungsbestimmungen.“ Es ist aber stark zu vermuten, dass fehlende Inhalte ansonsten mit dem XMAS (VÖ 16.12.2024) kommen werden. Wenn es ganz übel kommt und erst die letzte Bundesratsitzung am 20.12. abzuwarten ist, muss es wohl über Vorabkorrekturen zu lösen sein, denn das Januar-Package (VÖ 23.1.2025) kommt für die erste Abrechnung für viele zu spät.

Inhaltlich geht es um folgende Punkte:

  • Steuer (Anmerkung seitens SAP: Aktuell (Anm. d. V.: Stand 15.10.24) befinden sich das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, das Gesetze zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) und das Jahressteuergesetz 2024 noch im Gesetzgebungsprozess. Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben):
    • Neuer PAP. Besonderheit: Es wird einen speziellen Dezember 2024-PAP geben (siehe Hinweis #3513666 )
    • LStA, LStB: Neue XML-Schemen und neues LStB-Formular (u. a. Streichung der ermäßigten Besteuerung mehrjähriger Bezüge/Fünftelregelung)
    • ELStAM: Die Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren ist nun für Ende 2025 (erstmalige Datenbereitstellung mit der Novemberliste 2025, Anfang Dezember) geplant.
    • DLS: Neue Version
    • ERiC: Neue Version 41 (zwingende Voraussetzung ab Januar 2025)
  • Sozialversicherung:
    • Neue SV-Werte (BBGs etc.)
    • Verpflichtende Nutzung der SV-Stammdatendatei ab dem 1.1.2025
      Arbeitgeber sind verpflichtet die neue SV-Stammdatendatei ab dem 1.1.2025 vor jeder Monatsabrechnung einzuspielen. Die Daten aus der SV-Stammdatendatei (Abrechnungskonstanten, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, etc.) sind durch die Software ins System zu übernehmen und in der Abrechnung zu verwenden. Die Software hat zudem die monatliche Einspielung der SV-Stammdatendatei sicherzustellen. Die SV-Stammdatendatei ersetzt die bisherige Beitragssatzdatei, UV-Datendatei, BV-Datei und das BA-Dienststellenverzeichnis
    • DEÜV: Neue Datensatzversion 10
    • AG-Konto: Neue Datensatzversion 03
    • euBP: Neue Schnittstellenversion 3.5.0 mit optionalen Datensätzen. Eine euBP-Datenlieferung wird bei Systemwechsel verpflichtend.
    • A1: Neue Datensatzversionen
    • Betriebsdatenmeldeverfahren: Anpassungen aufgrund Verfahrensanordnung 2.4 (u.a. Wiederholung der Initialmeldung mit Meldegrund 09)
    • Zahlstellenmeldeverfahren: Meldegrund „Vorabbescheinigung“
    • rvBEA FORMS: Neues Teilverfahren für Landwirtschaftliche Alterskasse
    • eAU: Neue Datensatzversion 02 (insbesondere Aufnahme von Zeiten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, Differenzierung zwischen voraussichtlichem und tatsächlichem Entlassdatum bei stationären Aufenthalten, Proaktive Übermittlung des tatsächlichen Entlassdatums bei Krankenhausaufenthalten und neue Rückmeldegründe zur Reduktion des Grundes „eAU liegt nicht vor“)
    • SV-Zertifikate: Die öffentlichen Zertifikate für die SV-Kommunikation mit den Krankenkassen verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Vor dem Jahreswechsel ist zwingend die neue Zertifikatsliste einzulesen.
  • Sonstiges:
    • Arbeitskostenerhebung 2024
    • Schwerbehindertenanzeige 2024 (u.a. Aufnahme neuer Personengruppen mit erhöhter Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze)
    • AVmG §100: Die Einkommensgrenze wird dynamisiert (3 % der RV-BBG) und der maximale Förderbetrag auf 360 Euro angehoben. Das Gesetz befindet sich (Stand 15.10.24) noch im Entwurfsstadium. Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben.