Vorankündigung Jahreswechsel 2026-27

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Etwas später als in den vergangenen Jahren hat SAP mit dem Hinweis #3809819 Informationen zum Jahreswechsel 2026-27 veröffentlicht. Es lohnt sich, ab und zu auf mögliche Ergänzungen oder Änderungen zu prüfen, denn aktuell befinden sich das Einkommensteuerreformgesetz 2027 und das Jahressteuergesetz 2026 noch im Gesetzgebungsprozess (Entwurf). Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben.

Der SAP-Hinweis beinhaltet aktuell neben den „üblichen Verdächtigten“, wie bspw. einem neuen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung, aktualisierten Formularen für LStA und LStB, SV-Bemessungsgrößen oder technische Datensatzversionen auch einige Besonderheiten:

  • Für Sonn- und Feiertagszuschläge wird der Grundlohn, als Basis für die Ermittlung des max. steuerfreien Anteils, von 50 Euro auf 75 Euro angehoben. Für Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich eines Tarifvertrags wird für die Ermittlung des beitragsfreien Anteils bei Sonn- und Feiertagszuschlägen ebenfalls der auf 75 Euro (statt 25 Euro) erhöhte Grundlohn gelten.
  • Mit dem ERiC-Hauptrelease zum Jahreswechsel („November“-Release, Version 45) wird die Jahresversion für 2027 für die Lohnsteueranmeldung (LStA) bereitgestellt. Aus diesem Grund ist das Hauptrelease zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2027, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2027.
  • Zum 01.01.2027 kommt es zu einer außerordentlichen Erhöhung der KV BBG und damit auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. In diesem Rahmen gibt es eine Regelung zum Bestandsschutz, sodass die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht für vor dem 01.01.2027 privat Versicherte gilt. Eine neue besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wird eingeführt.
  • Bezieht ein weiterbeschäftigter Rentner eine Altersteilrente größer als 2/3 der Altersvollrente, besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld. Auch Bestandsfälle sind betroffen. Damit gilt der ermäßigte Beitragssatz und das KV-Kennzeichen im Infotyp 0013 ist von 1 (allgemeiner Beitrag) auf 3 (ermäßigter Beitrag) zu ändern.
  • Es wird ein neues Dialogverfahren zur Betriebsdatenpflege eingeführt. In diesem wird unter anderem die Wirtschaftsunterklasse von der BA an den Arbeitgeber zurückgemeldet. Außerdem hat die BA die Möglichkeit initiative Prüfaufforderungen an die Arbeitgeber zu senden.
  • AVmG, hier §100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Zweitem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) wurden zum 01.01.2027 die Einkommensgrenze dynamisiert (3 % der RV-BBG) und der maximale Förderbetrag (360 Euro) sowie die Steuerfreigrenze (1.200 Euro) angehoben.
  • Für Zahlstellen wird der Datensatz Zahlstellenkonto (DSZK) analog zum Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) für Arbeitgeber eingeführt. Innerhalb dieses Verfahrens können nun die zur Anlage des Zahlstellenkontos erforderlichen Daten digital übertragen werden.
  • Rentenbezugsmitteilung (RBM) im Rahmen der BAV. Im Dezember (10.12.2026) erfolgt eine Änderung bei der Verprobung der Meldungen. Die Felder Straße, Geburtsort und Geschlecht werden zu Mussfeldern erklärt. Liegen Geschlecht und/oder Geburtsort nicht im System vor, können Platzhalter gemeldet werden. Für die Anfang 2027 anstehende Erstellung und Übertragungen der RBM-Meldungen für 2026 werden die Änderungen im SAP-System benötigt.

Laut Auslieferungsplan erfolgt die zugehörige HR-Supportpackage Veröffentlichung am 10. Dezember 2026.