Erhöhtes KuG ab dem 4. und dem 7. Monat

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Das kürzlich verabschiedete Sozialschutzpaket II sieht vor, dass das Kurzarbeitergeld (KuG) in der Zeit vom 1.3.-31.12.2020 gestaffelt erhöht wird.

SAP hat die hierfür notwendigen Programmanpassungen mit Hinweis #2924975 veröffentlicht.

Kernpunkte der Lösung sind:

  • Es gibt eine neue LArt /66C die u.a. die Bezugsmonate in KuG in der Zeit vom 1.3.-31.12.2020 beinhaltet. Positiv: Sollte die Lösung bereits zur Abrechnung 06.2020 eingebaut sein, ist dafür keine Rückrechnung erforderlich (ab 07.2020 müsste auf die Vorperiode zurückgerechnet werden).
  • Die /66C enthält im Anzahlfeld die Anzahl der Bezugsmonate von Kurzarbeitergeld ab Gültigkeitsbeginn 1.3.2020. Das Feld Betrag/Einheit enthält zudem den für die Berechnung der KuG-Leistung im aktuellen Monat maßgeblichen Prozentsatz.
  • Die KuG-Liste für Arbeitsagentur/Krankenkasse wurde so ergänzt, dass für Abrechnungszeiträume zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 der Bezugsmonat und der nun erweiterte Leistungssatz für jeden Arbeitnehmer in Spalte 6 mit angedruckt wird.

Für Kunden mit einer eigenen KuG-Zuschussberechnung liessen sich somit das RTE- oder NUM-Feld der /66C als Indikator für unterschiedliche Berechnungslogiken nutzen.

Der o.g. Hinweis beinhaltet auch die neue KuG-Abrechnungsliste und setzt neben einiger manueller Customizingtätigkeiten zwingend die Ausführung des per Hinweis #2933924 ausgelieferten Reports voraus.