Im Rahmen des seit 1.1.2015 gültigen Pflegezeitgesetzes ist auch die Bescheinigung bzw. die darin festzuhaltende Berechnungsbasis für das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (oder kurz Kinder-Krankengeld) neu geregelt worden. Es wird nunmehr auf das ausgefallene Arbeitsentgelt im Freistellungszeitraum abgestellt.
Hat man – aufgrund der mehrmonatigen Präsenz des Themas für den Jahreswechsel – die relevanten Veränderungen und Auswirkungen auf den HR-Prozess im Umfeld Pflegeunterstützung/Familienpflegezeit noch mit zeitlichem Vorlauf berücksichtigen können, sieht dies bei der fixen Änderung beim Thema Kinder-Krankengeld häufig etwas anders aus.
Zum einen entfällt der in den vergangenen Jahren mühsam zum Laufen gebrachte Weg der elektronischen Übermittlung über EEL komplett für das Jahr 2015 (siehe #2112245), was die dadurch notwendige Rückkehr auf eine Papierbescheinigung einer traurigen Ironie unterwirft. Zum anderen ist SAP aktuell noch nicht in der Lage (siehe #2120900) das ausgefallene Arbeitsentgelt maschinell zu berechnen.
Das führt zu folgenden Auswirkungen auf den Prozess im HR:
- Organisatorische (Re-)Animation des alten papierbasierten Erstell- und Versandprozesses
- Manuelle Pflege des Infotyp 0651, Subtyp 2 mit manueller Berechnung der ausgefallenen Brutto- und Netto-Arbeitsentgelte, sowie bei Kindergarten-/Schulunfall zusätzlich die ausgefallenen SoNaFe-Zuschläge.
- Manuelle Erstellung der Bescheinigung (hier als Beispiel ohne Entgeltdaten)
- Druck und postalischer Versand