Auswirkungen der neuen Bescheinigung für „Kinder-Krankengeld“ im HR

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Im Rahmen des seit 1.1.2015 gültigen Pflegezeitgesetzes ist auch die Bescheinigung bzw. die darin festzuhaltende Berechnungsbasis für das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (oder kurz Kinder-Krankengeld) neu geregelt worden. Es wird nunmehr auf das ausgefallene Arbeitsentgelt im Freistellungszeitraum abgestellt.

Hat man – aufgrund der mehrmonatigen Präsenz des Themas für den Jahreswechsel – die relevanten Veränderungen und Auswirkungen auf den HR-Prozess im Umfeld Pflegeunterstützung/Familienpflegezeit noch mit zeitlichem Vorlauf berücksichtigen können, sieht dies bei der fixen Änderung beim Thema Kinder-Krankengeld häufig etwas anders aus.

Zum einen entfällt der in den vergangenen Jahren mühsam zum Laufen gebrachte Weg der elektronischen Übermittlung über EEL komplett für das Jahr 2015 (siehe #2112245), was die dadurch notwendige Rückkehr auf eine Papierbescheinigung einer traurigen Ironie unterwirft. Zum anderen ist SAP aktuell noch nicht in der Lage (siehe #2120900) das ausgefallene Arbeitsentgelt maschinell zu berechnen.

Das führt zu folgenden Auswirkungen auf den Prozess im HR:

  1. Organisatorische (Re-)Animation des alten papierbasierten Erstell- und Versandprozesses
  2. Manuelle Pflege des Infotyp 0651, Subtyp 2 mit manueller Berechnung der ausgefallenen Brutto- und Netto-Arbeitsentgelte, sowie bei Kindergarten-/Schulunfall zusätzlich die ausgefallenen SoNaFe-Zuschläge.

  1. Manuelle Erstellung der Bescheinigung (hier als Beispiel ohne Entgeltdaten)

PM20_Kind-krank_ab_2015

  1. Druck und postalischer Versand