Datenschutzkonformes Löschen von personenbezogenen Daten in SAP HR (EU-DSGVO)

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Es ist noch knapp ein Jahr, dann tritt die verschärfte EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Über die möglichen Strafmaße ist viel berichtet worden, über deren Sinnhaftigkeit insbesondere im HR-Umfeld (im Vergleich zu dem Umgang personenbezogener Daten im Internet) lässt sich vortrefflich streiten. Um es aber auf den Punkt zu bringen: Eine EU-Grundverordnung bietet validen rechtlichen Raum für Kläger, den man als Unternehmen nicht ignorieren kann.

Erste Erfahrungsberichte aus Unternehmen zeigen, dass es umfangreicher interner Abstimmungsrunden bedarf, da es teilweise sehr unterschiedliche Anforderungen an die notwendige Datenvorhaltungstiefe gibt. So kann (und muß) in vielen Fällen bspw. in der Zeitwirtschaft mit einer Datenlöschung nach 3 Jahren umgegangen werden, während die Abrechnung dies bspw. erst nach Abschluß der LSt/SV-Aussenprüfungszyklen (bis zu 10 Jahre) erlaubt. Die BAV wiederum kann Datenzugriffe noch auf mehrere Jahrzehnte hinaus erforderlich machen lassen.

SAP sieht hier im übrigen eine technische Lösung vor, die nicht direkt im HR angesiedelt ist: das sog. ILM „Information Lifecycle Management“. Diese Komponente ist erst ab Release 6.04 an Bord, d.h. hier sollten Kunden unterhalb dieses Releasestandes auch noch ans Upgraden denken.