Erste Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) in SAP HCM

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SAP hat mit Hinweis #3056842 nun erste Informationen zur eAU veröffentlicht. Das Verfahren befindet sich in einer Pilotierungsphase und wird (voraussichtlich) ab 1. Juli 2022 für Arbeitgeber verpflichtend. Ärzte (ohne Privatärzte), Krankenhäuser und Kur-Kliniken sollen mindestens einmal täglich die Daten ihrer Patienten (Privatversicherte ausgenommen) an die Krankenkassen übermitteln. Die Daten können durch den zuständigen Arbeitgeber daher frühestens am Folgetag abgerufen werden.

In dem o.g. Hinweis sind alle bisher bekannten Informationen zusammengeführt. Darin sind auch viele der noch offenen Prozessfragen aufgeführt, z.B. Kann ein Abwesenheitssatz auch weiterhin mit „Highdate“ erfasst werden? Muss ein externes Zeitwirtschaftssystem DEÜV-Zertifiziert werden, wenn aus diesem die eAU-Meldung erfolgen soll?

Zudem ist dort die geplante SAP-Lösung skizziert, eine allgemeine Verfügbarkeit ist für Juni 2022 geplant, erste Grundlagen werden mit dem Jahreswechsel 2021-22 ausgeliefert.

Update 8.9.2021: In dem o.g. Hinweis hat SAP einige Informationen aktualisiert. Darin wird folgendes genannt:
Damit für jeden Beschäftigten per eAU-Verfahren AUs abgerufen werden können, muss der Arbeitgeber von allen Beschäftigten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, deren Krankenkasse kennen. Dies ist bislang nicht der Fall bei u. a.: geringfügig Beschäftigten, Werksstudenten, Praktikanten und freiwillig versicherten Beamten.
Um auch von diesen Beschäftigten die Krankenkasse im SAP-System hinterlegen zu können, wird der Infotyp Sozialversicherung (0013) entsprechend erweitert. SAP plant, diese Erweiterung über den SAP-Hinweis #3070713 Ende September 2021 allen SAP-Kunden vorabeinbaubar zur Verfügung zu stellen, damit mit der notwendigen Stammdatenpflege schon vor dem Jahreswechsel-Support-Package begonnen werden kann.