Gesetzliche Änderung für Entgeltnachweis

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Im Rahmen des Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) mit Inkrafttreten zum 01.01.2020 wurde beschlossen, eine getrennte Darstellung von KV- und PV-Brutto auf Entgeltnachweisen vorzugeben.

Der Entgeltnachweis (sowohl PE51- als auch HRFORMS-basiert) von SAP stellt bisher nur eine gemeinsame KV-/PV-Brutto (getrennt für laufende und für einmalige Zahlungen) Zeile dar.

Erst durch Hinweis #2894268, der mit dem März-HR Supportpackage ausgeliefert wird, werden in den SAP-Muster Entgeltnachweisen DF01, DFB1 und DFKA bzw. in SAP_PAYSLIP_DE_O die o.g. gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.

Dies zieht wiederum einige Nacharbeiten in den kundeneigenen Formularen nach sich.