Kurzarbeitergeld (KuG) mit 100% SV-Erstattung (ab 1.3.2020)

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Rückwirkend ab 1.3.2020 sind folgende Neuregelungen fürs KuG in Kraft getreten:

  • Beantragung bereits möglich, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind
  • Volle Erstattung der Arbeitgeber SV-Beiträge während KuG (für die Pauschalierung wird die Sozialversicherungspauschale nach § 153 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB III abzüglich des Betrags zur Arbeitsförderung zu Grunde gelegt).

Die KuG-Berechnung sowie die damit zusammenhängende KuG-Abrechnungsliste für Arbeitsagenturen bzw. Krankenkassen in SAP HCM können aktuell noch nicht die volle AG SV-Beitragserstattung abbilden.

SAP arbeitet jedoch bereits daran, es ist in Kürze mit einem entsprechenden Hinweis zu rechnen.

Update 22.03.2020
Es ist ein erster Informationshinweis unter #2905631 erschienen. Darin wird eine „Hilfestellung“ beschrieben, wie unter gewissen Annahmen bereits vor Auslieferung der Änderungen die später für die KuG-Abrechnungsliste benötigten Lohnarten in der Abrechnung erzeugt werden können.

Wichtig: Das bisherige Formular darf nicht verwendet werden. Die Auslieferung des aktualisierten Formulars muss abgewartet werden.

Update 31.03.2020
SAP hat inzwischen den Hinweis #2905737 veröffentlicht. Darin ist auch die aktualisierte KuG-Abrechnungsliste enthalten.