Mein letzter Beitrag handelte bereits vom Thema IfSG, leider kommt das Thema nicht zur Ruhe.
SAP trifft hier keine Schuld, vielmehr müssen es die Entwickler ausbaden, was auf Bundesebene (auch) bei diesem Thema schiefläuft. Hier ein Zitat aus SAP-Hinweis #2905775, der am 9.3.2021 entsprechend aktualisiert wurde (Texthervorhebungen von meiner Seite):
Das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) wurde am 04.03.2021 von Bundestag beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Im § 56 Abs. 3 IfSG wird die Bestimmung des Verdienstausfalls neu formuliert. Demnach sind zur Ermittlung des Arbeitsentgelts die Regelungen des § 4 Absatz 1, 1a und 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes anzuwenden und für die Berechnung des Verdienstausfalls ist die Nettoentgeltdifferenz in entsprechender Anwendung des § 106 des SGB III zu bilden (pauschaliertes KuG-Netto).
Weiterhin wird die Frist zur Antragsstellung auf 2 Jahre verlängert.
Nach Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat und Klärung von Detailfragen plant SAP das maschinelle Verfahren von der individuellen Grundlage auf den pauschalierten KuG-Ansatz umzustellen.