Wesentliche Inhalte des Jahreswechsels 2017-18

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Der Jahreswechsel 2017-18 nimmt immer konkretere Formen an. SAP hat Anfang der Woche eine große Liste von Hinweisen veröffentlicht, die viele Details dazu erläutern. Von den „üblichen“ Änderungen (neuer Steuer-PAP, neue SV-Bemessungsgrenzen usw.) einmal abgesehen, sind aus meiner Sicht folgende Punkte hervorzuheben:

  • Vor dem 31.12.17 ist die öffentliche SV-Zertifikatsliste zu aktualisieren (wird noch im November von der ITSG veröffentlicht). Zudem ist aufgrund vieler Versionsänderungen in der SV zu empfehlen, alle Meldungen aus 2017 bis Sylvester versendet zu haben.
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat durch den neuen §100 EStG nicht nur umfangreiche Auswirkungen auf AVmG-Verträge von Einkommen bis 2.200 EUR/Monat (dazu sehr ausführlich #2516014), sondern auch auf alle Verträge, die nach §3 Nr. 63 laufen. Hier steigt der Steuerfreibetrag auf 8% RV-BBG-West, es entfällt aber der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 EUR. Zudem mindern §40b-Verträge auch das §3 Nr. 63-Kontingent, was u.U. bei parallelen Verträgen zu einer Ablehnung in der Abrechnung führt und ein manuelles Eingreifen erfordert (siehe ebenda).
  • Sollte der 3-stellige Berufsbezeichnungschlüssel im IT 20 bisher genutzt worden sein, greift für alle zukünftigen Änderungen in diesem IT u.U. die von der BA veröffentlichte Aktualisierung. Diese wird von SAP in einer eigenen Tabelle gespeichert (siehe #2549294) und im IT 20 verprobt. Da sich an dem 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel nichts ändert, ist für Kunden ohne bisherige Nutzung des Berufsbezeichnungsschlüssels hier nichts weiter zu tun.
  • Da für alle ab 1.1.2018 aufzuzeichnenden Daten die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) verpflichtend ist, wäre eine Auseinandersetzung mit dem neuen Report RPCDLSD0 ratsam. In dessen F1-Hilfe ist auch erläutert, was an Customizing (Klassifizierung kundeneigener Lohnarten) zu erledigen wäre.
  • Für alle, die das JW-HRSP (VÖ 7.12.17) nicht rechtzeitig vor der Januarabrechnung einspielen können, ist im #2533162 das absolute Minimum an unbedingten Änderungen zusammengefasst.