Information zum Steuerentlastungsgesetz 2022

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SAP hat in Hinweis #3205513 eine erste Ankündigung der durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 resultierenden Auswirkungen auf die Abrechnung herausgegeben. Dieser wird bei Vorliegen weiterer Informationen bzw. der Freigabe der SAP-Hinweise zu den einzelnen Punkten stetig aktualisiert.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Neuer Programmablaufplan (PAP) zur Berücksichtigung der Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.347 EUR und des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.200 EUR, rückwirkend ab 1.1.2022.
  • Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird von 35 Cent auf 38 Cent erhöht (V_T511K-PKWP2).
  • Energiepreispauschale (EPP): Im September wird die EPP in Höhe von 300 EUR durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Diese wird direkt mit der LStA verrechnet und muss beim Arbeitnehmer auf der LStB mit dem neuen Kennzeichen „E“ gekennzeichnet werden.

Die oben genannten Regelungen erfordern im Anschluß der Programmaktualisierungen in SAP zwingend:
1. Eine Rückrechnung aller Mitarbeiter auf den 1.1.2022
2. Ein Update der technischen Komponente (CI, Business Connector oder PI/PO) für die LStA-Meldung über ELSTER ERiC