§3b

  • Durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 10 AZR 859/16) ist die Rechtslage nun eindeutig: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dürfen nicht gepfändet werden, es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen. Weiterhin pfändbar sind dagegen Schicht- oder Samstagszuschläge, da für diese die gesetzgeberische Wertung als Erschwerniszulagen fehlt.

    SAP hatte bereits letztes Jahr durch Hinweis #2258373 bzw. #2379553 die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen.

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  • Spätestens seit den Urteilen des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil 3 Sa 1335/14 vom 09.01.2015) bzw. der BGH-Entscheidung VII ZB 4/15 ist hinsichtlich der Behandlung von steuerfreien Sonntags-, Nachts- und Feiertagszuschlägen (SONAFE, §3b EStG) hinsichtlich deren Unpfändbarkeit Bewegung im Fachbereich HR.

    SAP hatte ursprünglich diese immer komplett dem pfändbaren Einkommen zugerechnet und letztes Jahr mittels #2258373 zumindest die generelle Unpfändbarkeit ermöglicht. Da sich die bisherigen Urteile jedoch …

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