Datenannahmestelle

  • Der Jahreswechsel ist gerade überstanden, aber im SV-Umfeld sind bereits zwei wichtige Änderungen zu berücksichtigen:

    • Aktuell werden beitragspflichtige Einmalzahlungen, die während einer SV-freien Zeit (z.B. unbezahlter Urlaub nach Ablauf der Monatsfrist) gezahlt werden, in der DEÜV dem letzten SV-pflichtigen Zeitraum zugeordnet und dort mit einer DEÜV-Meldung (Grund 34) gemeldet. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands ist diese Vorgehensweise aber nicht mehr richtig. Die Einmalzahlung, die dem …

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