SAP hat mit Hinweis #2547454 erste Informationen zum Entgelttransparenzgesetz veröffentlicht.
Das Gesetz hat 3 Kernpunkte:
Hiernach hat eine beschäftigte Person ein Auskunftsrecht über die Höhe des durchschnittlichen
Bruttoentgeltes von Beschäftigten des anderen Geschlechts, die eine Vergleichstätigkeit ausüben.
Zusätzlich kann sie die durchschnittliche Höhe von bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen
erfragen.
Das … mehr