Equal Pay

  • SAP hat mit Hinweis #2547454 erste Informationen zum Entgelttransparenzgesetz veröffentlicht.

    Das Gesetz hat 3 Kernpunkte:

  • Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte
    Hiernach hat eine beschäftigte Person ein Auskunftsrecht über die Höhe des durchschnittlichen
    Bruttoentgeltes von Beschäftigten des anderen Geschlechts, die eine Vergleichstätigkeit ausüben.
    Zusätzlich kann sie die durchschnittliche Höhe von bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen
    erfragen.
  • Prüfverfahren zur Einhaltung der Entgeltgleichheit
    Das …

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