Der Jahreswechsel ist gerade überstanden, aber im SV-Umfeld sind bereits zwei wichtige Änderungen zu berücksichtigen:
- Aktuell werden beitragspflichtige Einmalzahlungen, die während einer SV-freien Zeit (z.B. unbezahlter Urlaub nach Ablauf der Monatsfrist) gezahlt werden, in der DEÜV dem letzten SV-pflichtigen Zeitraum zugeordnet und dort mit einer DEÜV-Meldung (Grund 34) gemeldet. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands ist diese Vorgehensweise aber nicht mehr richtig. Die Einmalzahlung, die dem … mehr