Im Rahmen des seit 1.1.2015 gültigen Pflegezeitgesetzes ist auch die Bescheinigung bzw. die darin festzuhaltende Berechnungsbasis für das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (oder kurz Kinder-Krankengeld) neu geregelt worden. Es wird nunmehr auf das ausgefallene Arbeitsentgelt im Freistellungszeitraum abgestellt.
Hat man – aufgrund der mehrmonatigen Präsenz des Themas für den Jahreswechsel – die relevanten Veränderungen und Auswirkungen auf den HR-Prozess im Umfeld Pflegeunterstützung/Familienpflegezeit noch mit …
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