Es ist noch knapp ein Jahr, dann tritt die verschärfte EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Über die möglichen Strafmaße ist viel berichtet worden, über deren Sinnhaftigkeit insbesondere im HR-Umfeld (im Vergleich zu dem Umgang personenbezogener Daten im Internet) lässt sich vortrefflich streiten. Um es aber auf den Punkt zu bringen: Eine EU-Grundverordnung bietet validen rechtlichen Raum für Kläger, den man als Unternehmen nicht ignorieren kann.
Erste …
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