eAU

  • Mit Hinweis #3311947 (im Juni-Package M7/J3/C1) liefert SAP einen Musterreport zur Auswertung verschiedenster Statistiken zum eAU-Verfahren aus.
    Ausgegeben werden folgende Angaben:

    Wie viele eAU-Anfragen wurden verschickt und wie viele Rückmeldungen sind eingegangen?

    • Übersicht zum Rückmeldungsverhalten
      • Wie viele eAU-Anfragen wurden beantwortet?
      • Welchen Inhalt („richtiges“ Attest, „eAU liegt nicht vor“, „Krankenkasse unzuständig“) hatten die Antworten?
      • Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Attest eingeht?
      •  …

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  • SAP hat mit Hinweis #3056842 nun erste Informationen zur eAU veröffentlicht. Das Verfahren befindet sich in einer Pilotierungsphase und wird (voraussichtlich) ab 1. Juli 2022 für Arbeitgeber verpflichtend. Ärzte (ohne Privatärzte), Krankenhäuser und Kur-Kliniken sollen mindestens einmal täglich die Daten ihrer Patienten (Privatversicherte ausgenommen) an die Krankenkassen übermitteln. Die Daten können durch den zuständigen Arbeitgeber daher frühestens am Folgetag abgerufen werden.

    In dem o.g. Hinweis …

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