SAP hat mit Hinweis #3056842 nun erste Informationen zur eAU veröffentlicht. Das Verfahren befindet sich in einer Pilotierungsphase und wird (voraussichtlich) ab 1. Juli 2022 für Arbeitgeber verpflichtend. Ärzte (ohne Privatärzte), Krankenhäuser und Kur-Kliniken sollen mindestens einmal täglich die Daten ihrer Patienten (Privatversicherte ausgenommen) an die Krankenkassen übermitteln. Die Daten können durch den zuständigen Arbeitgeber daher frühestens am Folgetag abgerufen werden.
In dem o.g. Hinweis …
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